Kurzgemeldet 02/2023 | Informationen vom SSV Witten

In Kurzgemeldet 02/23 haben wir Informationen zu „Sport im Park“, zu "Aktuellen Förderprogrammen des Landessportbundes", zum "Förderprogramm 2.000 x 1.000 € für das Engagement", zur "Sportlerehrung/Individualförderung", zur „Schulung Prävention sexualisierter Gewalt“ und dem "Nachhaltigkeitspreis von WestDerby Zukunft" kurz und knapp für Sie zusammengestellt.

Sport im Park 2023

Da uns viele positive Rückmeldungen erreichten haben, wir auf eine erfolgreiche Veranstaltung zurückblicken können und uns bereits zahlreiche Anmeldungen von Vereinen erreicht haben, werden wir das Projekt „Sport im Park“ auch 2023 wieder für und mit euch, den Wittener Sportvereinen, durchführen.

Mit „Sport im Park“ möchten wir neue Impulse setzen und die Sportvereine im öffentlichen Raum mit ihren Sportangeboten präsentieren. So möchten wir auch die Wittener Bürger*innen erreichen, die bisher noch keinem Sportverein angehören. 

Für die Umsetzung des Projekts im Jahr 2023 haben Vereine und Übungsleiter*innen noch die Möglichkeit, ein Bewegungsangebot an interessanten urbanen Orten (z.B. Voß‘scher Garten, Tennis- oder Bouleplatz, etc.) anzubieten. „Sport im Park“ wird über die gesamte Zeit der Sommerferien 2023 stattfinden. 

Die abwechslungsreichen Sportangebote sollen zum Mitmachen animieren, Lust auf Bewegung und Begegnung machen und Wittener*innen verschiedener Altersklassen erreichen, die bisher noch keinem Sportverein angehören oder neue Sportangebote kennenlernen möchten.

Wir vom StadtSportVerband begleiten die Vereine mit einer umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit, organisieren die Logistik und kümmern uns um die Organisation und Genehmigungen.

Im Zeitraum vom 22. Juni bis zum 6. August 2023 sollen die Bewegungsangebote regelmäßig angeboten werden – auch einmalige Bewegungs-/Schnupperangebot sind möglich. Das Angebot sollte so gestaltet sein, dass es möglichst wenig Aufwand bedarf und gegebenenfalls auch Jede/r (spontan) mitmachen kann.

Gerne können interessierte Vereine eigene Ideen einbringen oder uns Orte nennen, an denen Sie ihr Sportangebote präsentieren möchten. Dazu kann der Rückmeldebogen genutzt werden – auch eine Rückmeldung per Mail oder Telefon ist noch bis zum 14. Mai 2023 möglich.
 

Mehr erfahren              Rückmeldebogen                    Flyer 2022


Aktuelle Förderprogramme des Lancdessportbundes

Übersicht aktuell laufender und zeitnah startender Förderungen für Sportvereine durch den Landessportbund NRW (LSB). Welche Förderungen aktuell zur Verfügung stehen, welche Voraussetzungen dafür gelten und wie hoch die Förderungen sein können, stellen wir auf einen Blick dar.

 

Übungsleiter*innen-Offensive

Gefördert werden Ausbildungsgebühren des jeweiligen Anbieters mit bis zu 500 Euro pro Qualifizierungsmaßnahme. Dazu zählen sowohl Ausbildungen zu Übungsleitungen-C & -B, Sporthelfer*innen, Schwimmlehrer*innen und Trainer*innenassistenz.

Der Durchführungszeitraum der Maßnahme ist vom 01.01.2023 - 31.12.2023. Die Maßnahme darf daher erst am 01.01.2023 begonnen worden sein und muss bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein.

Die Antragsfrist endet am 10. Dezember 2023 oder wenn die zur Verfügung gestellten Landesmittel ausgeschöpft sind. Anträge können per Mail an uebungsarbeit@lsb.nrw oder postalisch beim Landessportbund NRW eingereicht werden.

 

1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein

Vereine können im Rahmen des Programms "1000x1000 eine Maßnahme mit einem Festbetrag von 1.000 Euro fördern lassen.


Für das Jahr 2023 gelten folgende Förderschwerpunkte:

  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Mädchen und Frauen im Sport
  • Reha-Sport


Im Jahr 2023 kann jeder antragsberechtigter Sportverein einen Antrag für eine Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten im LSB-Förderportal stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen auch in diesem Jahr 1.000 Euro nicht unterschreiten. Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 durchgeführt werden bzw. wurden.
 

Extra-Zeit für Bewegung

Das Programm "Extra-Zeit für Bewegung" beinhaltet die Förderung zusätzlicher außerschulischer Angebote für Schüler*innen (1. - 13. Klasse) die auf eine sport- und bewegungsorientierte Förderung abzielen und bis zum 31.07.2023 durchgeführt werden.

Ein sportpraktisches Gruppenangebot im Rahmen der Extra-Zeit für Bewegung umfasst mindestens 10 Teilnehmer*innen und mindestens 6 Zeitstunden - diese können an einem Tag oder auf mehrere Tage verteilt durchgeführt werden. 

Sportvereine können Angebote über das LSB-Förderportal mit maximal 500 Euro pro Maßnahme (6 Stunden) bezuschussen lassen. Die Maßnahmen müssen bis zum 31.07.2023 durchgeführt sein.


Förderung der Übungsarbeit

Auch dieses Jahr stellt das Land NRW wieder 7,56 Millionen Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen zur Verfügung.

Die Förderung ist für Übungsleiter*innen vorgesehen, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern.

Förderanträge müssen bis zum 30.05.2023 über das LSB-Förderportal gestellt werden. Jeder Verein der fristgerecht seinen Antrag einreicht und die Fördervoraussetzungen erfüllt, partizipiert an der Förderung.
 

Mehr zu den LSB-Förderprogrammen

 


Förderprogramm "2.000 x 1.000 € für das Engagement"

Knapp sechs Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Landesregierung hat das Ziel, diese Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern.

Seit dem 1. Januar 2023 können Vereine einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Kleinstförderprogramms "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement" stellen.

Das offen gefasste Schwerpunktthema "Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern" ermöglicht, dass Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen aus allen Engagementbereichen von einer Förderung profitieren können.
 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Passend zum Schwerpunktthema "Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern" sind ökologisch nachhaltige Projekte.

Jedes Jahr wird pro Fördernehmer maximal ein Projekt gefördert, das im jeweiligen Förderjahr bis zum 31. Dezember durchgeführt werden und einen inhaltlichen Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema aufweisen muss. Jedes geförderte Projekt erhält unabhängig von den Gesamtkosten des Projekts einen Festbetrag von 1.000 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss.
 

Mehr erfahren              Online-Antrag


Sportlerehrung und Individualförderung

Nach vielen Herausforderungen und zwei ausgefallenen Ehrungsjahren, haben wir die Sportlerehrung im vergangenen Jahr corona-konform als Outdoor-Veranstaltung durchgeführt. Nun möchten wir mit der Sportlerehrung wieder in einen gewohnten Rhythmus zurückfinden und die Sportler*innen zu Beginn eines neuen Jahres ehren.

Um den Sportler*innen und Vereinen eine entsprechende Bühne zu bieten, werden wir das Format etwas verändern und zum nächsten Mal im Februar 2024 durchführen.

Weitere Informationen zur nächsten Sportlerehrung werden im Laufe des Jahres folgen.

Dennoch möchten wir mit den Stadtwerken auch dieses Jahr wieder herausragende Sportler*innen mit einer Individualförderung auszeichnen und die Schecks am 6. September 2023 in einem kleinen Rahmen übergeben.

Damit das Ehrungsgremium eine Auswahl für die Individualförderung treffen kann, möchten wir um Vorschläge der hierfür in Frage kommenden Sportler*innen bis zum 31. Mai 2023 an ssv(at)stadt-witten.de bitten.
 

Mehr zur Individualförderung              SportScout-Förderrichtlinien               Antragsvordruck

 


Schulung "Prävention sexualisierter gewalt"

Das Thema „Kindeswohlgefährdung - Sexualisierte Gewalt im Sport“ betrifft den gesellschaftlichen Querschnittsbereich und ist durch die zuletzt veröffentlichte Studie ein aktuelles Thema.

Es ist unser Schutzauftrag als Verbände und Vereine sowie als Trainer*in, eine gewaltfreie Atmosphäre im Verein zu schaffen, die Mitglieder und Mitarbeiter*innen für das Thema sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen im Sport aufzuklären und zu sensibilisieren.

Da sich der StadtSportVerband Witten entscheidend gegen jegliche Form der Gewalt im Sport ausspricht, veranstalten wir eine Schulung zum Thema "Prävention sexualisierter Gewalt".

Diese Schulung richtet sich u.a. an Vorstände, Abteilungsleiter*innen und Übungsleiter*innen.


Schulung "Prävention sexualisierter Gewalt"

  1. Juni 2023 | 18.00 Uhr - 21.15 Uhr | Haus des Sports, Westfalenstraße 75, 58353 Witten


Inhalte

  • Was ist sexualisierte Gewalt
  • Woran erkenne ich sexualisierte Gewalt
  • Formen der Prävention
  • Interventionsmöglichkeiten
  • Tipps für den Alltag
  • Rechtliche Aspekte
     

Ziele
Die Seminarteilnehmer*innen …

  • setzen sich mit dem Gesellschaftsproblem sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit im Sportverein auseinander
  • wissen, dass die Enttabuisierung des Themas die Qualität der Jugendarbeit mitbestimmen wird
  • sind für sexualisierte Übergriffe sensibilisiert
  • kennen die rechtlichen Grundlagen so wie Zahlen, Daten und Fakten
  • wissen, welche Aspekte bei der Erarbeitung von Präventions- und Interventionsmaßnahmen notwendig sind und zugrunde gelegt werden
  • können die erarbeiteten Konzepte für ihre Jugendarbeit real im eigenen Verein/Verband umsetzen und sind handlungsfähig gemacht worden

Anmeldung
Unter Berücksichtigung folgender Angaben, über: ssv(at)stadt-witten.de.

  • Name, Vorname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Vereinsname (ggf. Funktion)
  • E-Mail-Adresse

Die Schulung ist kostenlos und beinhaltet die Möglichkeiten zur Lizenzverlängerung Vereinsmanager/-in C mit 4 LE.
 

Mehr erfahren

 


WestDerby Zukunft | Die Auszeichnung für nachhaltige Sportvereine

Sportvereine mit starkem Engagement für Nachhaltigkeit gesucht!

Für das WestDerby Zukunft können sich bis zum 28. Juni Vereine jeder Sportart aus der RENN.west-Region (also NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) bewerben.

Über drei Kategorien, gestaffelt nach Vereinsgröße, werden 1. und 2. Plätze prämiert.

Der Bewerbungszeitraum endet am 28. Juni 2023

 

Wie läuft der Wettbewerb ab?

Bewerbung: Die Bewerbung erfolgt über einen digitalen Fragebogen.

Der Fragebogen: Die Beantwortung dauert etwa 20 bis 40 Minuten. Der Fragebogen ist in drei Teile gegliedert: Angebote/Projekte zur ökologischen, sozialen und/oder wirtschaftlichen Nachhaltigkeit, Beitrag zu den 17 SDGs sowie Integration von Nachhaltigkeit in die Vereinsstruktur.

Vorauswahl: Die Auswertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Die Fragebögen werden von RENN.west vorausgewertet. Pro Kategorie werden fünf Vereine auf die Shortlist für die Jury gesetzt.

Finale: Die Jury wählt pro Kategorie je zwei Vereine für das finale Derby aus. Aus den zwei Nominierten wählen sie dann den siegreichen Verein, der bei der Auszeichnungsfeier am 21.9.2023 verkündet wird.
 

Mehr Informationen                 Bewerbung

 

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