NRWs Sportvereine wurden von der Flutkatastrophe stark betroffen.
Am 13.10.2021 wurde das Online-Förderverfahren im Rahmen des „Wiederaufbaufonds‘ für öffentliche Infrastruktur“ für Sportvereine freigeschaltet. Noch bis zum 30. Juni 2023 können Anträge zur Wiederaufbauhilfe (Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden und Gegenständen) über das Online-Förderportal des verantwortlichen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) gestellt werden.
Kommunale Erklärung zur Erforderlichkeit
Bei nicht-kommunalen Trägern von Bildung –, Kultur –, Sport – und sonstige Infrastruktureinrichtungen muss die Erforderlichkeit des Projektes durch die jeweilige Gemeinde oder die zuständige Stelle bestätigt werden.
Vordruck "Kommunale Erklärung zur Erforderlichkeit"
Ansprechpartner - Stadt Witten:
Referat 01, Herr Hiltrop
02302/581-1025
buergermeister(at)stadt-witten.de
Weitere Informationen:
Antragstellung im Förderportal
Förderrichtlinien des Landes NRW zum Wiederaufbau
Präsentation der Staatskanzlei NRW zu den Förderrichtlinien für Sportvereine
Leitfaden des MHKBG zur Antragstellung inkl. FAQs
Weitere Informationen vom Landessportbund
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