Für das Landesprogramm stehen im Jahr 2022 wieder finanzielle Mittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine in Höhe von zwei Millionen Euro zur Verfügung. Auch in diesem Jahr werden wieder Maßnahmen der Sportvereine mit 1.000 € gefördert.
Im Jahr 2022 kann jeder interessierte und antragberechtigte Sportvereineinen Antrag für eine Maßnahme aus den nachfolgenden Förderschwerpunkten stellen:
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
- Mädchen und Frauen im Sport
- Reha-Sport
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2022 durchgeführt werden bzw. wurden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.
Unter dem Förderschwerpunkt "Integration" können Maßnahmen für Geflüchtete aus der Ukraine umgesetzt und benötigte Materialien beschafft werden.
Alle Förderschwerpunkte sind grundsätzlich auch für digitale Vereinsangebote geeignet und damit offen für eine Förderung.
Antragsverfahren:
Eine Antragstellung ist seit dem 30.03.2022 möglich!
Förderanträge sollten möglichst frühzeitig gestellt werden, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden.
Die Förderanträge können direkt im LSB-Förderportal gestellt werden.
Weitere Informationen auf der Seite des LSB NRW
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