Moderne Computer, Monitore, Laptops und Drucker statt veralteter oder fehlender Technik.
Sportvereine können von einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren, die über den KreisSportBund Ennepe-Ruhr e.V. abgewickelt wird.
Das Land NRW stellt den Sportorganisationen insgesamt 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur „Digitalisierung des Breitensports“ zur Verfügung.
Für den Ennepe-Ruhr-Kreis stehen insgesamt 450.000,00 Euro zur Verfügung. Förderfähig ist Hardware (und Software nur in Verbindung mit genau dieser Hardware) für die Verwaltungs- und Organisationsaufgaben des Vereins (keine Hardware für den Trainings, Wettkampf- oder Spielbetrieb).
Was genau ist förderfähig - was nicht? Was ist bei der Anschaffung zu beachten? Wie viele Angebote müssen eingeholt werden? Wann können wir "einkaufen" gehen?
Diese Fragen sind zentral im FAQ des Landessportbundes NRW beantwortet:
www.lsb.nrw/digitalfoerderung/fuer-sportvereine
Fördervoraussetzungen
- Gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamtes (Nachweis der Gemeinnützigkeit)
- Doppelmitgliedschaft bzw. Vereinskennziffer beim Landessportbund NRW
- Die Zweckbindungsfrist beträgt immer 3 Jahre.
- Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wird nicht zugelassen d.h. Anschaffungen, die vor Erhalt des Weiterleitungsvertrags getätigt wurden, können nicht gefördert werden.
Beantragung
Die Antragsfrist im EN-Kreis endet am 10.03.2023 - bis dahin muss der Antrag postalisch oder digital an sportdigital@ksb-en.de beim KreisSportBund Ennepe-Ruhr e.V. eingegangen sein.
Erst nach dem Weiterleitungsvertrag durch den KSB-EN an euch im Juli, kann die entsprechende Hardware gekauft werden!
Sofern die Anträge das Fördervolumen übersteigen wird der KSB-EN die jeweiligen Förderungen mit Blick auf den Anteil der Kinder und Jugendlichen im Verein, Mitgliederzahlen, etc. anpassen.