Digitalförderung für Sportvereine

Sportvereine können bis zum 10.03.2023 von einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren, die über den KreisSportBund Ennepe-Ruhr e.V. abgewickelt wird.

Das Land NRW stellt den Sportorganisationen insgesamt 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur „Digitalisierung des Breitensports“ zur Verfügung.

Moderne Computer, Monitore, Laptops und Drucker statt veralteter oder fehlender Technik.

Sportvereine können von einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren, die über den KreisSportBund Ennepe-Ruhr e.V. abgewickelt wird.

Das Land NRW stellt den Sportorganisationen insgesamt 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur „Digitalisierung des Breitensports“ zur Verfügung.


Für den Ennepe-Ruhr-Kreis stehen insgesamt 450.000,00 Euro zur Verfügung. Förderfähig ist Hardware (und Software nur in Verbindung mit genau dieser Hardware) für die Verwaltungs- und Organisationsaufgaben des Vereins (keine Hardware für den Trainings, Wettkampf- oder Spielbetrieb).

 

Was genau ist förderfähig - was nicht? Was ist bei der Anschaffung zu beachten? Wie viele Angebote müssen eingeholt werden? Wann können wir "einkaufen" gehen?

Diese Fragen sind zentral im FAQ des Landessportbundes NRW beantwortet:
www.lsb.nrw/digitalfoerderung/fuer-sportvereine

 

Fördervoraussetzungen

  • Gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamtes (Nachweis der Gemeinnützigkeit)
  • Doppelmitgliedschaft bzw. Vereinskennziffer beim Landessportbund NRW
  • Die Zweckbindungsfrist beträgt immer 3 Jahre.
  • Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wird nicht zugelassen d.h. Anschaffungen, die vor Erhalt des Weiterleitungsvertrags getätigt wurden, können nicht gefördert werden.

 

Beantragung

Die Antragsfrist im EN-Kreis endet am 10.03.2023 - bis dahin muss der Antrag postalisch oder digital an sportdigital@ksb-en.de beim KreisSportBund Ennepe-Ruhr e.V. eingegangen sein.

 

Erst nach dem Weiterleitungsvertrag durch den KSB-EN an euch im Juli, kann die entsprechende Hardware gekauft werden!

Sofern die Anträge das Fördervolumen übersteigen wird der KSB-EN die jeweiligen Förderungen mit Blick auf den Anteil der Kinder und Jugendlichen im Verein, Mitgliederzahlen, etc. anpassen.


Zum Antrag

FAQ zum Förderprogramm

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