Landessportbund Nordrhein-Westfalen
Fördermittel für Wittener Sportvereine durch den StadtSportVerband
Allgemeine Voraussetzungen
Zur Unterstützung ihrer Vereinsarbeit besteht für die Wittener Sportvereine, die dem StadtSportVerband Witten e.V. (SSV) angehören, die Möglichkeit auf verschiedenen Ebenen Zuschüsse zu erhalten. Maßgeblich sind die Sportförderrichtlinien des StadtSportVerbandes Witten e.V. vom 01.06.2016.
Nach Ziffer 1.2 der Sportförderrichtlinien sind für die Gewährung eines Zuschusses folgende allgemeine Voraussetzungen zu erfüllen:
- Der Verein muss mindestens zwei Jahre Mitglied im SSV, KreisSportBund Ennepe-Ruhr e.V. (KSB-EN) sowie in einem dem Landessportbund NRW e.V. (LSB) angeschlossenen Fachverband sein.
- Der Verein sollte mindestens 30 Mitglieder haben.
- Der Verein leistet aktive Jugendarbeit. Die Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn der Anteil der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 26 Jahre 10% der Gesamtmitgliederzahl beträgt. (Das gilt nicht für die Gewährung eines Zuschusses für eine vereinseigene Sportanlage nach Ziffer 2.6.) Ausnahmen sind möglich bei Vereinen zur Förderung des Behinderten-, Senioren-, Schieß- und Rehabilitationssports.
- Die in den jeweils gültigen Förderrichtlinien des KSB-EN geforderten Mindestmitgliedsbeiträge für aktive Vereinsmitglieder dürfen nicht unterschritten werden. Diese betragen zurzeit 3,- € für Kinder, 4,- € für Jugendliche und 7,- € für Erwachsene
Sportförderungsrichtlinien des StadtSportVerbandes Witten e.V.
Aufwandsentschädigung für Vereinsübungsleiter*innen
Zur Intensivierung des Übungsbetriebes können nach Ziffer 2.1 der Sportförderrichtlinien Zuschüsse auf der Grundlage der vom Landessportbund NRW vorgegebenen Förderrichtlinien beantragt werden.
Die Aufwandsentschädigung wird nur gewährt, wenn der LSB einen Zuschuss an den Verein bewilligt. Die Zuschüsse werden im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel im Verhältnis zur Anzahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 26 Jahre gewährt.
Der Antragssteller muss seinen Mitgliederbestand im Rahmen der LSB Bestandserhebung des laufenden Jahres gemeldet haben. Antragssteller ohne aktuelle Bestandserhebungsmeldung können bei der Vergabe der Fördermittel nicht berücksichtigt werden.
Der Antrag ist über das Förderportal des Landessportbundes NRW zu stellen.
Fahrtkostenzuschüsse Deutsche Meisterschaften
Nach Ziffer 2.2 ( Anlage 1) der Sportförderrichtlinien für die Teilnahme von Sportler*innen (nur Jugendliche) an Deutschen Meisterschaften Fahrtkostenzuschüsse bis zu 100 % bewilligt werden.
Für die Teilnahme an Qualifikationswettbewerben zu Deutschen Meisterschaften (Landesmeisterschaften o.ä.) können Fahrtkostenzuschüsse bis zu 50 % gewährt werden. Für die Teilnahme an Europameisterschaften und Weltmeisterschaften können Fahrtkostenzuschüsse gewährt werden. Hierüber wird im Einzelfall entschieden.
Voraussetzung für die Förderung ist eine vorausgegangene Qualifikationsrunde. Internationale Deutsche Meisterschaften werden nicht gefördert.
Der Antrag ist formlos mit folgenden Angaben an den StadtSportVerband Witten, Westfalenstr. 75, 58453 Witten zu stellen: Austragungstermin, Zielort mit einfacher Entfernung und Anzahl der jugendlichen Teilnehmer*innen.
Antragsfrist: 1. Oktober
Förderung des Jugendsports
Der SSV fördert die Jugendarbeit in den Sportarten, die in dem zum Förderungskonzept für den Spitzensport des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) gehörenden Katalog enthalten sind.
Gefördert werden können
a) Mannschaftssportarten und
b) Individualsportarten
Eine Förderung ist nur nach a) oder b) möglich.
Maßgeblich sind die Richtlinien zur Sportförderung des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Zuschüsse werden nur gezahlt, wenn an den KSB entsprechende Anträge gestellt und bewilligt worden sind. Die durch den KSB bewilligten Mittel werden maximal auf 100 % des Antragsvolumens aufgestockt.
Die Anträge sind an den KSB zu stellen.
Antragsfrist: 28. Februar
Anschaffung von neuen und gebrauchten Sportgeräten
Neue Sportgeräte
Für die Anschaffung von Sportgeräten, die ausschließlich der eigentlichen Sportausübung dienen, ein Zuschuss in der Regel bis zu 25 % der Anschaffungskosten gewährt werden, wenn sich der KreisSportBund Ennepe-Ruhr ebenfalls an den Kosten beteiligt und die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Der Zuschuss wird auf max. 5.000 EURO begrenzt.
Nach erfolgter Bewilligung ist eine erneute Bezuschussung für den Verein nach Ablauf einer Wartefrist (Sportförderrichtlinien EN-Kreis) möglich. Das Mindesantragsvolumen beträgt 1.000,- €
Die Anträge werden chronologisch nach Posteingang bearbeitet.
Im Rahmen dieses Zuschussverfahrens gewähren außerdem die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie der KreisSportbund EN einen Zuschuss für das beantragte Grundsportgerät. Um das Antragsverfahren zu vereinfachen, reicht es aus eine Ausfertigung des Antragsvordruckes direkt an den StadtSportVerband Witten oder KreisSportBund Ennepe-Ruhr zu schicken. Von hier aus wird der Antrag an den Kreissportbund weitergeleitet.
Sportförderrichtlinien EN-Kreis
Gebrauchte Sportgeräte
Für die Anschaffung von gebrauchten Sportgeräten können Zuschüsse bis zu 50 % gewährt werden.
Maximal werden jedoch 1.500,-- Euro pro Antrag als Zuschuss gewährt.
Antragsfrist: ganzjährig
Betriebskostenzuschuss vereinseigener Anlagen
Sportvereinen können für den Betrieb vereinseigener oder angemieteter Sportanlagen auf Antrag Zuschüsse gewährt werden. Die Zuschüsse werden im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel im Verhältnis zur Gesamtmitgliederzahl des Vereins gewährt.
Der formlose Antrag ist an den StadtSportVerband Witten, Westfalenstr. 75, 58453 Witten zu stellen.
Antragsfrist: 01. Oktober
Leistungszentren und Leistungsstützpunkte
Für Leistungszentren und Leistungsstützpunkte, die vom LandesSport-Bund anerkannt worden sind, können Zuschüsse gewährt werden.
| Zuschuss pauschal | Zuschuss pauschal für Vereine mit eigenen oder angemieteten Sportanlagen |
Landesleistungsstützpunkt | 1.000 € | 2.000 € |
Landesleistungszentrum | 1.500 € | 3.000 € |
Bundesleistungsstützpunkt | 2.000 € | 4.000 € |
Bundesleitungszentrum | 2.250 € | 4.500 € |
Der formlose Antrag ist an den StadtSportVerband Witten, Westfalenstr. 75, 58453 Witten zu stellen.
Antragsfrist: 1. Oktober
Ausbildung von Lizensierten Trainer*innen
Die Ausbildung von lizenzierten Trainern kann gefördert. Gefördert werden Lizenzen, die vom DOSB anerkannt sind, wie die Trainerausbildung (C, B und A), das Vereinsmanagement (VM-C) sowie Zertifikatsaus- und -fortbildungen.
- C-Lizenz
Die Kosten für die Ausbildung von lizenzierten C-Trainern werden auf Antrag bis maximal 250,-- € pro Teilnehmer*in übernommen.
- B-Lizenz
Die Kosten für die Ausbildung von lizenzierten B-Trainern werden auf Antrag bis maximal 500,-- € pro Teilnehmer*in übernommen.
- A-Lizenz
Die Kosten für die Ausbildung von lizenzierten A-Trainern werden auf Antrag bis maximal 750,-- € pro Teilnehmer*in übernommen.
Die Zuschüsse werden an die Sportvereine gezahlt.
Voraussetzung für die Förderung:
- Die Ausbildung ist von dem jeweiligen Fachverband oder Kreis- bzw. StadtSportBund durchzuführen.
- Die Ausbildung muss vollständig abgeschlossen und bescheinigt sein.
Lizenzverlängerungen
Die Fortbildung bereits lizenzierter Trainer wird gefördert.
- C-Lizenz
Die Kosten für die Fortbildung von lizenzierten C-Trainern werden auf Antrag bis maximal 100,-- € pro Teilnehmer*in übernommen.
- B-Lizenz
Die Kosten für die Fortbildung von lizenzierten B-Trainern werden auf Antrag bis maximal 200,-- € pro Teilnehmer*in übernommen.
- A-Lizenz
Die Kosten für die Fortbildung von lizenzierten A-Trainern werden auf Antrag bis maximal 300,-- € pro Teilnehmer*in übernommen.
Die Zuschüsse werden an die Sportvereine gezahlt.
Voraussetzung für die Förderung:
- Die Ausbildung ist von dem jeweiligen Fachverband oder Kreis- bzw. StadtSportBund durchzuführen.
- Die Fortbildung muss vollständig abgeschlossen und bescheinigt sein.
Ausbildungsprojekte
Weitere Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. Vereinsmanager*in-C, etc.) können vom StadtSportVerband gefördert werden, wenn sie nachfolgende Kriterien erfüllen:
- Die Ausbildung muss nach den Ausbildungsrichtlinien des Landessportbundes, des Kreissportbundes oder der Fachverbände/ Fachschaften im StadtSportVerband erfolgen.
- Über die Auszahlung eines Zuschusses wird im Gremium des SSV entschieden.