1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein

Im Fokus dieses Förderprogramm befinden sich Aktivitäten der Sportvereine zu gesellschaftlich und sportpolitisch relevanten Themen (z.B. Kooperation Kita oder Schule, Integration, Inklusion, Gesundheitssport, Sport der Älteren, Mädchen und Frauen im Sport, etc) . Förderfähig mit je 1.000 Euro pro Maßnahme sind die in diesem Zusammenhang entstehenden Ausgaben von Honoraren für Übungsleiter/ -innen über Spiel- und Sportmaterialien bis zu Maßnahmen der Aus- und Fortbildung.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 1. Januar – 31. Dezember durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
 

Bisherige Förderschwerpunkte:

  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Mädchen und Frauen im Sport
  • Reha-Sport


Anträge können mit Programmstart über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.

Förderrichtlinien­

Förderung der Übungsarbeit

Finanziell gefördert wird die lizensierte Leitung der Übungsarbeit von Sport treibenden Übungsgruppen in Sportvereinen, vorrangig im Rahmen von Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Nachwuchsförderung. Der konkrete Verwendungszweck besteht in Honorarausgaben sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die durch die Fördermöglichkeiten ermöglicht werden.

Der Zuschuss bemisst sich nach Zuschusseinheiten. Die Höhe des Zuschusses für eine Zuschusseinheit wird jährlich nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel festgelegt. Die Zahl der jeweilligen Zuschusseinheiten richtet sich neben seiner Vereinsgröße nach spezifischen Bemessungsfaktoren für einzelne Zielgruppen sowie Anzahl der durchgeführten Übungsstunden und Anzahl der eingesetzten anerkannten Leiter*innen.

Anträge können mit Programmstart über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.
 

Förderrichtlinien

Aufwandsentschädigung für Schulsportgemeinschaften

Schulsportgemeinschaften sind Teil des außerunterrichtlichen Schulsports. Allgemeine AGs sind in der Regel sportpraktische Angebot im Primarbereich (Förder-/Fitnessgruppen als Ergänzung des Sportförderunterrichts) oder in der Sekundarstufe (Ausbildung von Sporthelfer*innen, Übungsleiter*innen, Kampf-/Schiedsrichter*innen).

Der Durchführungszeitraum ist flexibel und nicht mehr an ein Schul(halb)jahr gebunden. Schulen können AGs im Blockformat, an Wochenenden (z.B. SH-Ausbildungen), in den Ferien oder in Projektformen durchführen.


Berechnung der Aufwandsentschädigung

... für Allgemeine Schulsportgemeinschaften

  • 150,- EUR für 15-stündige Schulsportgemeinschaften
  • 300,- EUR für 30-stündige Schulsportgemeinschaften
  • 450,- EUR für 45-stündige Schulsportgemeinschaften*
  • 600,- EUR für 60-stündige Schulsportgemeinschaften


... für Talentsichtungsmaßnahmen

  • 900,- EUR für regelmäßiges wöchentliches Angebot einer Doppelstunde an mindestens 30 Wochen
  • 900,- EUR für Quartalsangebote mit wöchentlich 2 Doppelstunden über 15 Wochen
  • 900,- EUR für Trainereinsatz an mindestens 30 Wochen pro Schuljahr im Sportunterricht (2 Std./Woche) der Grundschulen
  • 450,- EUR für Kompaktkurse im Gesamtumfang von 30 Stunden.

Eine Antragstellung ist nur durch die kooperierende Schule möglich.


Der Antragszeitraum für das folgende Schuljahr beginnt am 1. Juni des laufenden Jahres.
 

Förderrichtlinien

FAQs zu Schulsportgemeinschaften

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Öko-Check für Sportstätten

Mit dem Öko-Check erhalten Vereine eine besonders kostengünstige, umfangreiche und professionelle Bestandsaufnahme der energetischen und ökologischen Situation ihrer Sportanlage. Mithilfe der individuellen Empfehlungen können diese gezielt verbessert und damit mittelfristig Kosten gespart werden, die für andere Vereinsprojekte zur Verfügung stehen.

Teilnehmen können alle Sportvereine mit einer Sportanlage, die sich im Eigenbesitz des Vereins befindet oder bei der der Verein einen langfristigen Miet- oder Pachtvertrag hat.


Ablauf
Sie beauftragen den Landessportbund Nordrhein-Westfalen mit der Durchführung der kostenpflichtigen Untersuchung. Durch die Unterstützung des Landessportbundes NRW zahlen Sie je nach Größe der Sportstätte nur 500 Euro, also deutlich weniger als die Hälfte des regulären Preises. Nach der späteren (Teil-)Umsetzung von empfohlenen Verbesserungsmaßnahmen und dem Nachweis der entstandenen Kosten bekommen Sie dafür zudem einen Zuschuss in doppelter Höhe des von Ihnen seinerzeit gezahlten Eigenanteils für die Untersuchung, also bis zu 1.000 Euro, vom Landessportbund.
Zunächst stellen Sie unserem qualifizierten Gutachter die Verbrauchsdaten der letzten Jahre zur Verfügung. Der Energieberater vereinbart anschließend mit Ihnen einen Termin für die umfassende Vor-Ort-Begutachtung der Sportanlage. Im Anschluss erhalten Sie einen Bericht, der die Schwachstellen aufzeigt und kurz-, mittel- und langfristige Optimierungs- und Einsparmöglichkeiten empfiehlt.
 

Flyer zum Öko-Check

Antragsformular

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