Landessportbund Nordrhein-Westfalen
SportScout
SportScout ist die Talent-Initiative der Stadtwerke Witten GmbH. Sportvereine und Schulen mit Trainern und Lehrern bilden mit ihrer Arbeit die Basis, um erfolgreichen Leistungssport zu ermöglichen. Hier werden sportliche Talente gefunden und gefördert. Durch die gezielte frühe Förderung von Nachwuchssportler*innen mit der SportScout Talent-Initiative werden die Chancen, Leistungssport erfolgreich auszuüben, verbessert. Antragsberechtigt sind alle eingetragenen Sportvereine, die Mitglied im StadtSportVerband sind und Schulen in Witten.
Dem Förderprogramm liegt ein begrenztes Budget zugrunde. Über die Förderanträge entscheidet das Kuratorium nach pflichtgemäßem Ermessen.
Mögliche Förderanträge
- Individualförderung
- FSJ/BFD-Stelle
- Kooperation Verein/Schule
- Projektförderung
Förderanträge sind über die Antragsformulare an den StadtSportVerband Witten zu stellen. Förderrichtlinien "SportScout"
Individualförderung
Sportvereine können für Individual‐ und Mannschaftssportler*innen bis zum 23. Lebensjahr, mit besonderen Erfolgen auf nationaler oder internationaler Ebene, einen Zuschuss erhalten.
Förderberechtigt sind Sportler*innen einer Olympischen Sportart (die nicht unbedingt Programmdisziplin sein muss, in denen aber offiziell anerkannte Weltmeisterschaften stattfinden) oder die einen Sport von besonderem öffentlichen Interesse ausüben. Ob besonderes öffentliches Interesse vorliegt, entscheidet das Kuratorium.
Der Verein kann den Zuschuss für besondere Ausgaben an Trainer*innen/Betreuer*innen zur Finanzierung der Teilnahme an größeren Wettkämpfen oder für persönliche Anschaffungen verwenden (Sportkleidung, Sportgeräte).
Der Zuschuss soll die zu fördernden Sportler in der Ausübung des Sports unterstützen. Die Individualförderung wird in der Regel für ein Kalenderjahr zugesagt und beträgt jährlich max. 1.000,00 Euro.
Voraussetzungen
- Die Einzel‐ und Mannschaftsberechtigung muss bei einem Wittener Verein vorliegen. Dieser muss Mitglied beim StadtSportVerband Witten sein. Bei einer städteübergreifenden Startgemeinschaft muss der Wittener Vereinsname enthalten sein.
- Das Alter muss im Jahr der Antragstellung mindestens 14 Jahre sein, darf aber höchstens 23 Jahre betragen.
- Die Sportler müssen für den Zeitraum der Förderung in ihrem Verband einem Bundes‐ oder Landeskader angehören.
- Die Mannschaften müssen überregional antreten. Ob dieser Punkt erfüllt wird, entscheidet das Kuratorium.
- Der Antrag muss dem Kuratorium einen kurzen Überblick über die sportlichen Erfolge und Perspektiven des Antragstellers geben sowie alle persönlichen Daten enthalten.
Förderung von FSJ/BFD-Stellen
Die Einrichtung und Besetzung von FSJ‐/BFD‐Stellen in Sportvereinen wird mit max. 2.000,00 Euro pro Stelle und Kalenderjahr gefördert. Insgesamt stehen 10.000,00 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Es wird maximal eine FSJ‐/BFD‐Stelle pro Verein gefördert. Bei Mehrspartenvereinen entscheidet das Kuratorium, ob eine weitere Förderung möglich ist.
Voraussetzungen
- Die Förderung kann nur von Vereinen im StadtSportVerband Witten beantragt werden.
- Der Verein muss die Stelle für mindestens zwölf Monate einrichten.
- Bei einem Erstantrag muss die Zertifizierung zur anerkannten FSJ‐/BFD‐Stelle mit Antragstellung beigebracht werden. Der/Die FSJ‐/BFD‐Teilnehmer*in muss namentlich im Förderantrag aufgeführt sein.
- Es muss deutlich werden, wann der/die FSJ‐/BFD‐Teilnehmer*in die Arbeit aufnimmt und wann die Stelle endet.
- Die Förderung wird erst an den Verein ausgezahlt, wenn eine Kopie des unterschriebenen FSJ‐/BFD‐Vertrages vorliegt.
Kooperation Verein/Schule
Die Sportvereine können sich in den Schulen im Sportunterricht, im offenen oder gebundenen Ganztag oder in Schulsportgemeinschaften einbringen.
Die Förderung ist projektbezogen und wird maximal für ein Kalenderjahr gewährt.
Voraussetzungen
- Die Schule muss im Wittener Stadtgebiet liegen.
- Der Antrag muss eine kurze Projektbeschreibung, eine Kostenkalkulation und eine Begründung für die Förderung enthalten.
Projektförderung
Für nachfolgende Maßnahmen können Fördermittel beantragt werden.
- Herausragende Veranstaltungen wie Deutsche Meisterschaft, Europameisterschaft oder Weltmeisterschaft im Junioren‐ oder Jugendbereich sowie Sportveranstaltungen, die für die Stadt Witten von besonderem sportlichen und öffentlichen Interesse sind.
- Größere Anschaffungen von Sportgeräten im Leistungssportbereich.
- Teilnahmen an Deutschen Meisterschaften, Europameisterschaften und/oder Weltmeisterschaften.
Die Förderung ist projektbezogen und wird maximal für ein Kalenderjahr gewährt.
Voraussetzung
Der Antrag sollte eine kurze Beschreibung der Maßnahme, eine Kostenkalkulation und eine Begründung enthalten.
Antragsvordruck "Projektförderung"